In der Saarbrücker Zeitung, Ausgabe vom 02. Dezember 2022, wurde ein Artikel mit folgendem Titel veröffentlicht:
"Bürgerinitiative scheitert mit Strafanzeige gegen SVolt"
Den Bericht finden Sie online mit diesem Link
Die kompletten Unterlagen, welche den Staatsanwaltschaften vorliegen, erhalten Sie mit diesem Link.
Das Anschreiben, die Anlage 1 und 9 sollten ausreichen, um zu verstehen, was seit September 2019 rund um SVOLT in Überherrn und Heusweiler geschehen ist.
Zum Herunterladen des untenstehenden Textes (Gegendarstellung ...) als PDF-Dokument, wählen Sie bitte diesen Link.
Die Pressemitteilung als PDF-Dokument finden Sie hier.
Zu diesem Bericht gibt es einiges zu kommentieren und richtig zu stellen. Wir hoffen, dass eine Gegendarstellung veröffentlicht wird.
Bevor Sie nachfolgend unsere Stellungnahme lesen, hier drei grundsätzliche Aussagen zu dieser Überschrift.
Vielen Dank, dass Sie hier sind!
Gegendarstellung und weiterführende Informationen
Die BI hat mit dem Schreiben vom 10.10.2022, Aktenzeichenvergabe bereits am 26.10.22 (also nicht kürzlich, wie berichtet, --> bitte auch dies als Korrektur veröffentlichen) die Staatsanwaltschaften Frankfurt am Main und Offenbach am Main gebeten einen Sachverhalt zu prüfen, da der Verdacht des Verstoßes gemäß §82 GmbHG besteht. Diese Rechtsgrundlage wurde der Gründungsurkunde der SVOLT Energy Technology (Europe) GmbH entnommen.
Der Begriff „Gründungsschwindel“ ist ein Begriff, welchen die Staatsanwaltschaft Darmstadt nennt und in dem o. a. Schreiben nicht zu finden ist.
Unser Schreiben an die Staatsanwaltschaft Darmstadt liegt den Medien vor.
Wenn SVOLT berichtet, dass lediglich ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet wurde, dann sollte SVOLT auch eine entsprechende schriftliche Information der Staatsanwaltschaft vorliegen haben.
Uns liegt bis dato noch keine Information der Staatsanwaltschaft vor, aus welcher hervorgeht, dass die Aufnahme von Ermittlungen abgelehnt wurde.
Gerade mal einen Tag vor dieser Veröffentlichung wurde der Sachverhalt laut Bericht der Lausitzer Rundschau von der Staatsanwaltschaft Darmstadt aktuell geprüft. So wird Oberstaatsanwalt Robert Hartmann zitiert. „Der Vorgang wird aktuell von uns geprüft. Es gilt die Unschuldsvermutung“
Dies 6,5 Wochen nach Versand unserer Bitte um Prüfung an die Staatsanwaltschaften Frankfurt und Darmstadt.
2. Betrifft 3. Abschnitt, Satz 2: „Die Bürgerinitiative hatte in der Strafanzeige auf einen vermeintlichen „Gründungschwindel“ verwiesen.“
Siehe 1.: Wir haben um Prüfung gebeten, der Begriff „Gründungsschwindel“ ist ein Begriff der Staatsanwaltschaft Darmstadt.
3. Betrifft 3. Abschnitt, Satz 3: „Im Handelsregister sei ein falscher Name eingetragen worden: Statt SVolt tauche dort „Honeycomb Energy“ auf.“
Diese Aussage ist falsch. Richtig ist, dass der Gründungsgesellschafter statt SVOLT „Honeycomb Engergy“, wenn ins Englische übersetzt oder auf Deutsch „Bienenwaben Energie“ heißen muss.
Dies wurde im Bericht genau umgekehrt ausgedrückt. Die Unterlagen liegen der Redaktion vor.
4. Betrifft 4. Abschnitt, Satz 1: „Bei dieser Bezeichnung handele es sich um den in China gebräuchlichen Namen für die Firma. Als man in Europa tätig geworden sei, habe man sich für das Firmenlogo auf den Namen SVolt beschränkt.“
Wir gehen auch davon aus, „Honeycomb“, der in China gebräuchliche Name des Gründungsgesellschafters der deutschen SVOLT-Energy Technology (Europe) GmbH ist. Er ist nicht nur gebräuchlich. Es ist der Name dieser Gesellschaft!
Es geht hier nicht um das Firmenlogo!!
Auch nachfolgende Bemerkungen zu den im Bericht zitierten Äußerungen bezüglich SVOLT und dem Wirtschaftsministerium sind für die Öffentlichkeit wichtig.
1. Betrifft SVOLT, 4. Abschnitt
Es liegen die Schreiben der Staatsanwaltschaften vor und man kann sehen, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt explizit von einem „Ermittlungsverfahren gegen Kai-Uwe Wollenhaupt“ schreibt und beide Staatsanwaltschaften dies zusätzlich durch das Aktenzeichen zum Ausdruck bringen.
Sollte es so etwas wie ein Vorermittlungsverfahren geben, so ist dies für den Empfänger einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft nicht ersichtlich. So gesehen war dies keine falsche Information.
Außerdem wäre es für den Leser erhellend zu erfahren, wo der Unterschied zwischen eine Vorermittlungsverfahren (von SVOLT angegeben) und Ermittlungsverfahren besteht und welches Aktenzeichen es für diesen Zweck gibt.
Die Auswahl an entsprechenden Kennzeichen ist überschaubar. Eines für eine Vorermittlungsverfahren konnte nicht gefunden werden. Eine Übersicht kann man über diesen
Link erhalten.
2. Betrifft Wirtschaftsministerium, 7. Abschnitt
Das Wirtschaftsministerium erklärt, dass die SVOLT Energy Technology (Saarland), mit Sitz in Heusweiler der Vertragspartner des Saarlandes sei. Bisher ist nur von der SVOLT Energy Technology (Europe) GmbH die Rede.
Es geht bei der von uns erbetenen staatsanwaltlichen Prüfung nur um die zuletzt genannte Gesellschaft. Denn nur von dieser Gesellschaft wird berichtet, dass sie die Ausgründung von Great Wall Motors sei. Dies mit dem Verweis, dass man sich keine Sorgen um Sicherheiten machen müsse.
Wir beziehen uns hier auf den Zeitraum vom September 2019 bis März 2021. In diesem Zeitraum findet man im Handelsregister zwei Dokumente, bei denen die chinesische Firmenbezeichnung „Honeycomb Energy / Bienenwaben Energie“ durch SVOLT ersetzt wurde. Und nur eines von beiden wird mit Vertretungsnachweis bezeichnet. Wohlgemerkt 1,5 Jahre nach Gründung!
Das Unternehmen SVOLT Energy Technology (Saarland) GmbH ist erst im September 2021
von der Öffentlichkeit unbeachtet gegründet worden. Zu diesem Zeitpunkt ist eine SVOLT Energy Technology Netherlands B.V. (Nummer 83492933 der Handelskammer in den Niederlanden) mit 25.000 € Stammkapital Gesellschafter, welche erst am 26.07.2021 in den Niederlanden angemeldet wurde.
Der Gesellschafter dieses Unternehmens wiederum lautet auf: SVOLT Energy Techology (Hong Kong) Co., Limited
Die Dokumente aus den deutschen und niederländischen Handelsregistern finden Sie im Anhang zu dieser E-Mail. Zur Veranschaulichung sind entsprechende GiFs verfügbar.
Übrigens, wenn Herr Wirtschaftsminister Barke davon spricht, dass er im Zusammenhang mit SVOLT fundierte Sicherheiten bekommen habe, dann muss man sich fragen, welche Sicherheiten vorlagen, die
a) alle Aktivitäten der Projektgesellschaft Batteriefabrik Heusweiler mbH, inklusive der Gründung am 04.08.2021 oder der gwSaar bezüglich Heusweiler bis November 2022 abgedeckt haben und
b) alle Aktivitäten der gwSaar oder anderer bisher noch nicht in Erscheinung getretener Gesellschaften abdecken, die im Zusammenhang mit dem Bauleitverfahren in Überherrn in Zusammenhang stehen, z. B. Gutachten in Höhe von 770.000 Euro, verlegte Gasleitungen zum Plangebiet, Workshops und nicht zu vergessen eine beispiellose PR-Kampagne unter Einbeziehung diverser Institutionen, wie Gewerkschaften, IHK, HWK, die teilweise ihre Mitglieder aufgefordert haben Gemeinderäte zu beeinflussen. Dies haben nicht nur Bürgerinitiativen kritisiert.
Das ist massiver Druck des saarländischen Wirtschaftsministeriums auf die Gemeinderäte und Bürger. Das ist Einmischung in die Souveränität der Gemeinde Überherrn, zu der auch die Bürger dieser Gemeinde zählen, die sich gegen die Ansiedlungspläne zu Wehr setzen.
Es wird in dem Bericht von massiver Kritik der BI gegenüber dem Wirtschaftsministerium berichtet. Vor diesem Hintergrund ist Kritik massiver Art notwendig.
Zu erwähnen ist auch, dass sich in dieser Gemengelage die jetzige Umwelt- und Justizministerin Petra Berg am 07.04.2022 „vor den Karren hat spannen lassen“, indem sie der Einladung der IG Metall zu einer Kundgebung vor dem Überherrner Kulturhaus gefolgt ist. Diese Veranstaltung wurde von Ralf Calvelius, 1. Vorsitzender der SPD-Fraktion im Überherrner Gemeinderat und 2. Bevollmächtigter der IG-Metall Völklingen stark beworben.
Auch der jetzige Innenminister hat sich in seiner Eigenschaft als Umweltminister des vorherigen Kabinetts von den Gewerkschaften vor den Karren spannen lassen und von der „Gewerkschaftskanzel“ bezüglich der SVOLT-Ansiedlung gewettert, Zitat: „…das lasse ich mir nicht kaputtschwätzen.“
So gesehen ist nicht nur das Wirtschaftsministerium, sondern die gesamte Regierung (auch die der letzten Legislaturperiode) zu kritisieren.
Die oben genannten Kostenblöcke könnten auch ein Thema für den Landesrechnungshof sein. Bitte sprechen Sie doch mal diese Institution auf dieses Thema an. SVOLT wurde ja auch als Posten im Transformationsfond (siehe SZ v. 14.09.22) von Herrn von Weizäcker genannt.
Aus der Aussage des Wirtschaftsministeriums kann man schließen, dass es von November 2020 bis September 2021, also mindesten 14 Monate überhaupt keinen Vertragspartner gab, wenn man nur von der Zeitspanne ab Bekanntgabe der SVOLT-Ansiedlung ausgeht. Nägel mit Köpfen müssen ja schon vorher gemacht worden sein.
Warum wurde dann überhaupt eine SVOLT Energy Technology (Europe) gegründet, die auch in Lauchhammer als Vertragspartner genannt wird oder ist dies der SVOLT Neuzugang, die SVOLT Energy Technology (LiB) GmbH?
Übrigens, …
Seit Juni diesen Jahres ist der Gesellschafter der SVOLT Energy Technology (Europe ) GmbH, die oben als Gründungsgesellschafterin der SVOLT Energy Technology (Saarland) GmbH genannte SVOLT Energy Technology Netherlands B.V. .
Dies, nachdem die SVOLT Energy Technology (Europe ) GmbH 6 Monate zuvor die Anteile der SVOLT Energy Technology (Saarland) GmbH (10 Millionen) übernommen hatte.
Vielleicht gibt es heute am 05.12.2022 bereits eine weitere Gesellschaft.
Tipp: Schauen Sie doch mal ins Handelsregister. Seit August 2022 kostenlos und ohne Registrierung möglich.
Dies schon mal als Blick unter die Wasseroberfläche, von der Spitze des Eisberges aus gesehen.
Zum Schluss noch eine Anmerkungen zu der Suggestivfrage im Artikel, die da heißt, Zitat: „War dies – Imageschädigung und Diskreditierung – das Ziel der Strafanzeige?“.
Wir haben gegenüber der Saarbrücker Zeitung gesagt, dass wir uns gegen das Szenario „SVOLT auf dem Linslerfeld“ wenden. Wir haben kein Problem damit, dass SVOLT in Deutschland seine Produkte verkaufen will. Wir haben auch erklärt, was dieses Szenario bedeuten kann.
Nämlich, dass an einer SVOLT-Batteriezellenfertigung auf dem Linslerfeld möglicherweise nur festgehalten wird, um eine Bebauung, für was auch immer, auf einem Vorranggebiet für Landwirtschaft und Landschaftsschutzgebiet zu einem späteren Zeitpunkt zu argumentieren.
Bezüglich des Vorranggebietes für Landwirtschaft hat man dies BISHER (mit Ausnahme der bis 2012 größten Freiflächen-PV-Anlage im Saarland) erfolglos versucht und warum das Verfahren in Überherrn nicht weitergeht, wird jedem klar, der Seite 3 des Antrages auf Zielabweichung aufmerksam liest, welchen die Bürgermeisterin von Überherrn, Frau Ylivina-Hoffmann als Vertreterin der Gemeinde gestellt hat.
Dort steht, dass die Gemeinde Überherrn nur weitermacht, wenn das Zielabweichungsverfahren genehmigt wird.
Wir haben den Entscheidern auf überörtlicher Ebene geschrieben, dass die Inhalte des Antrages nicht belastbar sind, der Bau von Batteriezellen keine „Strahlkraft“ für die saarländische Industrie hat, also nicht als Ankerinvestition betrachtet werden kann und die Grundzüge des Entwicklungsplanes durchaus berührt werden.
In diesem Szenario spielt SVOLT natürlich eine Rolle, die Hauptrolle.
Der Volksmund sagt: „Mitgegangen mitgehangen“. Die Aussage des Wirtschaftsministeriums weist in die entsprechende Richtung, wie oben dargestellt.
Wir fragen uns, was mit dieser Suggestivfrage bezweckt werden soll. Uns angreifen oder ermuntern die Geschichte der Hanschen Ankerinvestition und der Rolle eines „Batterieriesen“ (so die SZ vor ein paar Wochen), der in Wahrheit ein Batteriezwerg ist, im Zusammenhang mit allen Aktionen der Gemeinde Überherrn zur Erschließung des Linslerfeldes, zunächst als Gewerbe-, dann Industriegebiet darzustellen?
Da wir journalistische Anfänger sind, schauen wir uns gerne was bei Profis ab und fühlen uns nun bei Fragen, welche Einfluss auf die Denkweise der Leser nehmen sicherer. Wir werden diese Technik in Zukunft gerne übernehmen.